Öffnungszeiten

 

Abgabe
Verkauf

Abholung

SAMSTAG

09:00 – 10:30
11:00 – 19:00
nach Absprache

SONNTAG

09:00 – 10:00
10:00 – 18:00
ab 18:00*

*früher nach Absprache möglich

Ihr würdet gerne eure Manga, Anime, Games oder anderes Merchandise weiterverkaufen?
Hier könnt ihr das Verkäuferformular herunterladen!

Bitte bringt – sofern nötig – eure Artikel nach Möglichkeit bereits verpackt und bepreist mit!
Bitte weist auf etwaige, unersichtliche Mängel jenseits üblicher Gebrauchsspuren hin (starke Beschädigung, Verschmutzung, fehlende Teile).


Regeln für den Bring & Buy der Nihonbashi

– Der Bring & Buy ist ein Ort, an dem Besucher ihre daheim angesammelten Schätze an andere Besucher verkaufen können. Die Organisation und der Verkauf vor Ort wird durch die Helfer der Veranstaltung geregelt, sodass die Besucher die Veranstaltung genießen können.

– Beim Bring & Buy handelt es sich um ein Angebot für Besucher und Privatverkäufer. Er ist kein Ersatz für einen Händlerstand.

– Verkäufer können im Verkaufsformular bis zu 20 Artikel eintragen und am Tag der Veranstaltung mitbringen.
Zu verkaufende Artikel sollten einen Bezug zur japanischen Popkultur (Manga, Anime, Spiele, Cosplay, Merch) oder generell zum asiatischen Raum haben. Über die Annahme entscheiden im Zweifelsfall die Helfer vor Ort.

– Die Verkaufsliste kann am besten schon vor der Veranstaltung mit den persönlichen Angaben, der Artikelliste und den Preisen ausgefüllt werden. Ebenso können die Artikel bereits mit Etiketten versehen werden, um die Wartezeit vor Ort zu verkürzen. Die Verkäufer-ID erhaltet ihr direkt am Bring & Buy. Das Label bzw. Etikett muss folgende Informationen enthalten:
• Verkäufer-ID (wird vor Ort vergeben)
• Positionsnummer des Artikels auf der Liste (A, B, C, …)
• Preis des Artikels (min. 0,50 €-Schritte)
Im Idealfall sieht das dann so aus: [010 / A 5,00 €].

– Artikel, die einer Altersbeschränkung ab 18 Jahren unterliegen, werden getrennt von der übrigen Auslage aufbewahrt und auf Anfrage unter Vorlage eines Ausweises zugänglich gemacht.

– Vom Verkauf ausgeschlossen sind grundsätzlich Raubkopien sowie Shotacon und Lolicon-Artikel.

– Bei Abholung muss ein Personalausweis vorgelegt werden und der Name mit der Verkaufsliste übereinstimmen. Die Erteilung einer Vollmacht ist ggf. möglich.

– Bei der Abholung werden alle nicht verkauften Artikel wieder zurückgegeben und der Verkaufserlös abzüglich 10% ausgezahlt.