いらっしゃいませ !

Willkommen in der Artist-Alley!

Der aktualisierte Hallenplan für 2024 folgt !

 

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Die Anmeldung hat begonnen

Bitte wendet euch bei weiteren Fragen an:

NihonbashiArtist@gmail.com

  1. Die Vergabe der Plätze erfolgt durch den Veranstalter.

  2. Künstler zahlen 59 € pro Tisch zzgl. Mwst. Stühle sind je 1 Stück pro kostenloses Künstler-Ticket enthalten.

  3. Die Teilnehmer werden per Losverfahren ermittelt. Sollten Bewerber nachträglich absagen werden frei gewordene Plätze an Nachrücker vergeben. Nachrücker werden ebenfalls per Losverfahren ermittelt.

  4. Es können bis zu 2 Tischeinheiten je Künstler angemietet werden. Ein Tisch hat eine Größe von 120x80cm.

  5. Jeder Tisch kann maximal von zwei Person besetzt werden (1 Künstler + 1 Helfer ODER 2 Künstler) Ein zusätzlicher Helferticket kostet 12,50€ zzgl. Mwst. Helfertickets sind nicht übertragbar.

  6. Nach eingegangener, unterschriebener Teilnahmebestätigung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung. Bei Rücktritt oder Nichterscheinen wird eine Stornogebühr von 50% des Rechnungsbetrags fällig. Ab vier Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung wird eine Stornogebühr von 100% des Rechnungsbetrags fällig.

  7. Sollte ein Teilnehmer aufgrund von Krankheit oder anderen Gründen nicht an der Veranstaltung teilnehmen können bitten wir darum dies unverzüglich mitzuteilen um den Tisch einem Bewerber auf der Warteliste anbieten zu können.

  8. Es sind die gesetzlichen Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.

  9. Werbung von Dritten am Stand oder generell Werbung außerhalb des Standes ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter erlaubt.

  10. Für den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung sorgt der Veranstalter.

  11. Für die Bewachung, Beaufsichtigung sowie Aufbau, Abbau des Standes und die Müllentsorgung sind allein die Aussteller/Innen verantwortlich. Diese haften auch für jeden Schaden, den sie selbst oder eine ihr zugehörige Person verursacht.

  12. Nach der Standzusage muss der angehängte Vertrag unterschrieben werden, erst danach ist der Standplatz reserviert und der Vertrag bindend.

  13. Der Veranstalter hat das Hausrecht und seinen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können Veranstaltungsverbot, Strafanzeige und Regressansprüche zur Folge haben.

  14. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer/innen, welche durch Alkohol, Drogen und unangemessenes Verhalten Andere gefährden, von der Teilnahme auszuschließen.

  15. Zu- und Durchgänge, Ein- und Ausfahrten, etc. sind beim Auf- und Abbau der Stände sowie während der gesamten Veranstaltung frei zu halten.

  16. Fällt eine Veranstaltung aus, kann der Veranstalter, gleich aus welchen Gründen, nicht für Spesen und Kosten haftbar gemacht werden.

  17. Aufbau der Stände Freitag 15:00-22:00 Uhr, Samstag ab 7:00 Uhr bis 9:00, Abbau der Stände Sonntag ab 18:30 Uhr

  18. Vertreter des Veranstalters sind diesem rechtlich gleichgestellt.

  19. Der:die Händler:in/Aussteller:in verpflichtet sich, keine gesetzeswidrigen, politischen extremen oder in sonstiger Weise anstößigen Waren anzubieten. Ebenso wenig wie Zigaretten und Alkohol. Pornographisches, rassistisches oder gewalt-verherrlichendes Material ist demnach verboten und darf nicht angeboten werden.

  20. Ausstellungsmaterial/Waren, welche/s unter die Kategorie FSK 16 (teilweise oder vollkommene Nacktheit) sowie FSK 18 (Sexuelles, Blut und/oder Gewalt beinhaltend) fällt, sind dieses Jahr nicht gestattet.

  21. Für Verlust oder Schäden jeglicher Art an den Waren haftet der:die Aussteller:in selbst. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für ausgestellte Ware und sichert keine Verkaufsgarantie zu. Verursacht der:die Händler:in/Aussteller:in Schäden, zum Beispiel an der Location oder dem Veranstaltungsequipment, wird diese:r haftbar gemacht. Zur Sicherung der Waren, der Location und des Veranstaltungsequipment ist jede:r Händler:in/Aussteller:in selbständig verpflichtet, Brandschutz-unterlagen gemäß dem Vertrag zu verwenden.

  22. Die Größe der angemieteten Stellfläche darf nicht überschritten werden. Der Standort der Stellfläche wird vom Veranstalter festgelegt und darf vom:von der Händler:in/Aussteller:in nicht verändert werden. Ausnahmen bzw. eine Erweiterung der Standfläche sind mit dem Händlerorganisator abzusprechen.

  23. Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltung zu fotografieren und zu filmen und das Material für Werbezwecke zu verwenden.

  24. Der Verkauf sowie die Präsentation von AI-(Künstliche Intelligenz) generierten Bildern ist untersagt.