1. Regelung mit "Waffen"

Zu den verbotenen Waffen gehören z.B.:

– Echte Schusswaffen, SoftAir aller Art, Gaspistolen, Schreckschusswaffen – egal ob
geladen oder ungeladen –
– Repliken von Schusswaffen bzw. Dekorationsschusswaffen aus
– Holz/ Metall
– Gelblaster jeglicher Art
– echte Munition
– Pyrotechnik und Explosivkörper (Knallkörper, Raketen usw.)
– Wurfwaffen (z.B. Wurfsterne, Wurfpfeile, Wurfmesser)
– Schlagringe, Totschläger, Stahlruten
– Würgewaffen (z.B. Nunchakus)
– Hieb- und Stichwaffen mit scharfer oder stumpfer Metallklinge oder mit Spitzen
(z.B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Morgensterne, Messer aller Art

Armbrüste und funktionsfähige Bögen (Bögen mit echter Sehne)
– Abschussfähige Pfeile mit und ohne Spitze
– Reizstoffsprühgeräte

Zu den beanstandeten Waffen gehören z.B.:

– alle Waffen über 2m Länge
– Hieb- und Stichwaffen mit Klingenersatz aus massivem
– Holz, Hartplastik usw. (z.B. Katanas, Schwerter, Säbel,
– Macheten, Beile, Messer aller Art)
– Stäbe oder Rohre aus Holz, Metall, Fiberglas, Hartplastik
– oder Kombinationen davon, auch mehrteilig (z.B. Kendo-Ausrüstung,
Bambusschwerter, Lanzen etc.)
– abschussfähige Pfeile für Larp
– Reitgerten und Handpeitschen über 1m, Stabpeitschen mit Stab über 1m und Bandmaß über 1,5m Länge

Erlaubte Waffen:

Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi, Pappe, Weichplastik, Worbla und
Foam
– Stäbe, bei denen deutlich erkennbar ist, dass sie nur zur Stabilisierung dienen
– Nerf ohne Munition, sofern bestimmte Modelle nicht unter verboten zu finden sind
(Bsp. Gelblaster)
– LARP-Waffen („Live Action Role Play“ – im allgemeinen
– Schaumstoff- oder Latexnachbildungen mit Stabilisationskern)
– Waffen und Stäbe aus einer Kombination aus leichtem Holz (z.B. Sperrholz)
und/oder Pappe/Plastik/Weichmaterial (wenn der Holzanteil nicht überwiegt)
– Stäbe unter 2m
– funktionslose Bögen und Armbrüste (keine funktionsfähige Sehne, bzw. nicht
spannbar) nicht abschussfähige Pfeilen ohne Spitze(Pfeile ohne Kerbe am
Federende bzw. Nocke)
– Reitgerten, Peitschen (sofern nicht unter den beanstandeten Waffen genannt)
Schwerter mit Metallklinge sind auch als Showkampfschwerter im
Mittelalterbereich bekannt bzw. als Dekoschwerter – die Klingen sind zwar stumpf,
können dennoch erheblichen Schaden anrichten in ungeübten Händen –
mitbringen Verbieten und wenn die Händler diese verkaufen, sollen die Gekauften waren beim verlassen der Con an dem Check abgeholt werden

2. Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich

1.1 Veranstalter: Nihon Kulturverein Kassel – Nihonbashi; Du-Ry-Straße 1, 34117 Kassel; Amtsgericht Kassel; Registernummer: VR 57 29; E-Mail: Kontakt@Nihonbashi.de

1.2 Für Bestellungen von Tickets für die Nihonbashi 2023 über das Internet gelten ausschließlich die vorliegenden Bedingungen, welche Ihr mit Absenden Eurer Bestellung akzeptiert.

1.3 Die nachfolgenden Bedingungen für den Besuch der Veranstaltung gelten darüber hinaus zwischen der Inhaberin/dem Inhaber einer Eintrittskarte („Besucherin“/“Besucher“) und dem Nihon Kulturverein Kassel als Veranstalter der Nihonbashi („Veranstalter“). Für den Besuch der Nihonbashi gelten zudem zusätzliche Verhaltensregeln (Kostüm- und Waffenregeln, Hausordnung). Diese könnt ihr auf der Webseite der Nihonbashi einsehen. Es wird zudem einen Aushang vor Ort im Eingangsbereich der Nihonbashi geben. Jede Besucherin/jeder Besucher erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB sowie die Hausordnung und die Kostüm- und Waffenregelungen an.

2. Haftung des Veranstalters

Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen.

Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

Der Ausschluss gilt ebenso nicht in Fällen von einfacher oder leichter Fahrlässigkeit des Veranstalters für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

In den Fällen leichter oder einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für den Veranstalter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers/der Besucherin zuzurechnen sind.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter/Innen und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

II. Vorverkauf der Tickets

1. Online-Vorverkauf und Tageskasse

1.1 Der Ticketvorverkauf für die Nihonbashi 2024 startet am 10. März 2024 um 00:00 Uhr.

1.2 Der Online-Verkauf endet am 15. August 2024.

1.3 Im Online-Vorverkauf können maximal 10 Tickets bestellt werden. Pro Person ist nur eine Ticket-Bestellung zulässig. Wir kontrollieren die Buchungen und legen Bestellungen zusammen.

1.4 Der Vereinsmitgliederrabatt steht dieses Jahr aus.

1.5 Alle Tickets werden verkauft solange der Vorrat reicht. Ein Anspruch auf ein Ticket einer bestimmten Verkaufsphase besteht (insbesondere bei technischen Problemen im Vorverkauf) nicht. Eine Reservierung oder Warteliste hierfür ist nicht möglich.


1.6 Der Preis des Tickets richtet sich nach Ticket Art – Online und Tageskasse. Die Online Tickets sind günstiger.


1.7 Wir behalten uns das Recht vor, während der Veranstaltung eine Online-Tageskasse mit Restbeständen nicht vertriebener Tickets zu öffnen. Reservierungen für diese Tickets sind nicht möglich.

2. Vertragsabschluss und Zahlung beim Online-Vorverkauf

2.1 Mit der Bestellung von Tickets über die Webseite gibt der Käufer/die Käuferin ein Vertragsangebot ab. Die Annahme erfolgt durch den Vertragspartner Nihon Kulturverein Kassel e.V. als Veranstalter der Nihonbashi durch Versendung einer Bestellbestätigung. Durch Versendung der Bestellbestätigung kommt der Vertrag zwischen dem Ticketkäufer/der Käuferin und dem Nihon Kulturverein Kassel e.V. als Veranstalter der Nihonbashi bindend zustande.

2.2 Als Zahlungsmethoden stehen Überweisung und Paypal-Zahlung zur Verfügung.

2.3 Mit Zugang der Bestellbestätigung wird der Kaufpreis sofort fällig.

2.4 Bei Bezahlung per Überweisung ist der Kaufpreis sofort nach Zugang der Bestellbestätigung, spätestens jedoch bis 5 Tage nach Zugang der Bestellbestätigung, zu entrichten. Dies dient den Interessen aller potentieller Besucher, die auch gerne ein Ticket für die Veranstaltung erwerben wollen.

3. Rücktrittsrecht des Veranstalters bei verspäteter Zahlung

3.1 ACHTUNG! Der Veranstalter ist berechtigt, eine Bestellung des Käufers/der Käuferin, für die bereits eine Bestellbestätigung verschickt worden ist, nach Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung zu stornieren, wenn die vollständige Bezahlung nicht innerhalb von 5 Tagen nach Zugang der Bestellbestätigung getätigt wurde (Rücktrittsrecht). Der Käufer/die Käuferin hat dann keinen Anspruch mehr auf die bestellten Tickets. Diese werden von dem Veranstalter an andere Interessenten verkauft.

3.2 Im Interesse aller potentiellen Besucher gibt es keine Ausreden für nicht fristgerechte Zahlungen. Teilzahlungen (z. B. Bestellung von zwei Tickets aber nur ein Ticket wird rechtzeitig bezahlt) werden nicht anerkannt. In diesem Fall wird die vollständige Bestellung storniert.

3.3 Überweisungen, die nach Stornierung der Bestellung getätigt werden, werden von dem Veranstalter an den Zahlenden zurücküberwiesen. Dabei behält der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro je Rücküberweisung ein. Dem Käufer/der Käuferin ist es ausdrücklich gestattet, nachzuweisen, dass dem Veranstalter durch den Vorgang kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4. Stornierung durch den Käufer

4.1 Der Kauf eines Tickets für den Käufer/die Käuferin bindend. Leider können dieses Jahr aus organisatorischen Gründen keine Stornierungen von Tickets vorgenommen werden.

4.2 Wir weisen darauf hin, dass bei dem Kauf von Tickets für die Nihonbashi kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB).

5. Versand der Tickets

5.1 Die E-Tickets der Nihonbashi werden nach Einbuchung des Zahlungseingangs automatisch an die Mail-Adresse des Bestellers zugestellt.

6. Übertragbarkeit der Tickets

6.1 Die Nihonbashi-Tickets sind personalisiert. Bereits beim Kauf müssen Vor- und Nachnamen, die Post-Adresse und Mail-Adresse aller Ticketinhaber angeben werden. Nur ein personalisiertes Ticket, berechtigt zum Eintritt der Nihonbashi. Beim Einlass muss das erworbenen Ticket sowie der Personalausweis (oder ein anderes offizielles Dokument, welches die Identität mit Foto bestätigen kann, z.B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) vorgelegt werden. 

6.2 Die Tickets sind übertragbar. Die Änderung der jeweiligen Ticketinhaber ist bis Samstag, den 26. August 2023 über die persönliche Bestell-Seite im Ticketshop möglich. Das bisherige Ticket wird dann ungültig und nur das Ticket mit dem neuen Namen berechtigt zum Eintritt der Nihonbashi. Es wird im übrigen eine Aufwandspauschale von 8,50€ erhoben. Der Käufers/die Käuferin ist verantwortlich dafür, die E-Tickets an weiterzureichen.

6.3 Die Nihonbashi ist eine ehrenamtlich organisierte Veranstaltung. Um eine möglichst flächendeckende Versorgung mit Tickets zu möglichst niedrigen Preisen zu erreichen und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen, kann der Veranstalter die Weitergabe von Tickets einschränken. Durch den Kauf eines Tickets für die Nihonbashi verpflichtet sich der Käufer/die Käuferin ausdrücklich, die erworbenen Tickets nicht zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben. Sollte der Veranstalter erfahren, dass ein Käufer/eine Käuferin dennoch Tickets zu einem höheren Preis weiterverkauft, kann der Veranstalter einen zukünftigen Verkauf von Tickets jeder Art dem Käufer/der Käuferin gegenüber verweigern und ein Hausverbot für künftige Veranstaltungen aussprechen. Bitte unterstützt den privaten Tickethandel zu erhöhten Preisen nicht!

7. Rücktritt des Veranstalters

7.1 Dem Veranstalter behält sich vor die Nihonbashi abzusagen im Falle, dass die Kosten der Veranstaltung nicht zu tragen sind. Das Geld für bereits bezahlte Tickets werden dem Käufer vollständig zurückerstattet.

III. Besuch der Nihonbashi

1. Veranstaltungsbereich

Zum Veranstaltungsbereich (Congelände) gehören sämtliche Räumlichkeiten der Documentahalle Kassel inklusive Vorplatz und Terasse.

2. Hausrecht

Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal/ seinen Conhelfern ausgeübt. Es gelten ergänzend die am Veranstaltungsort ausgehängten Verhaltensregeln für den Besuch der Nihonbashi (Hausordnung, Kostüm- und Waffenregeln). Diese sind auf der Webseite einsehbar.

3. Recht am eigenen Bild

Mit Betreten der Veranstaltung erklärt sich der Besucher/die Besucherin der Nihonbashi unwiderruflich damit einverstanden, dass der Veranstalter Video- und Fotoaufnahmen zu Informations-, Dokumentations- und Werbezwecken vom Besucher als Teilnehmer der Nihonbashi erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlichen darf. Diese Einwilligung erfolgt ohne Vergütung und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetz sowie der DSGVO werden eingehalten. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.

4. Sicherheitskontrollen

Beim Zutritt zum Congelände kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst/die Conhelfer vor Ort durchgeführt werden (z.B. Taschenkontrollen). Gefährliche oder untersagte Gegenstände (z.B. Glasflaschen, Alkohol, etc) können einbehalten werden. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.

5. Verhalten der Besucher, Hausordnung, Hausverbot

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher/einer Besucherin den Einlass zum Congelände aus wichtigem Grund zu verweigern oder ihn nachträglich vom Congelände zu verweisen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen gemäß der Waffen- & Kostümregeln, ein Verstoß gegen die Hausordnung, ein stark alkoholisierter Zustand des Besuchers/der Besucherin, wenn der Besucher/die Besucherin offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich sexistische, rassistische, oder menschenverachtende Einstellung zeigt. Bei Verletzung des Jugendschutzes oder der Hausordnung kann der Einlass ebenso verweigert werden bzw. ein Besucher/eine Besucherin vom Gelände verwiesen werden. Der Eintrittspreis wird in einem solchen Fall nicht erstattet. Begeht oder versucht ein Besucher/eine Besucherin auf dem Congelände eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Diebstahl, sexuelle Nötigung, Körperverletzung etc.) wird er/sie ohne Vorwarnung von dem Congelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.

6. Sperrungen

Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter Conbereiche vorübergehend oder vollständig räumen und absperren ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Conticketpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen ist Folge zu leisten.

Der Zutritt zu Conbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen ist nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten möglich. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist dem Veranstalter eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich. Dies begründet keinen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Ticketpreises.

7. Programmänderungen

Bei der Nihonbashi können Programmänderungen eintreten. Ansprüche des Besuchers/der Besucherin wegen Änderungen des Programms, bzw. der Ehrengäste, Acts usw. bestehen nicht.

IV. Schlussbestimmungen, Kontakt

1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

2. Es gelten unsere AGB in der jeweils gültigen Fassung, der Veranstalter behält sich vor, Änderungen vorzunehmen. Diese Änderungen werden nur in nachbezeichneten besonderen Fällen vorgenommen. Zu diesen Fällen gehören insbesondere Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie veränderte Vorgaben der örtlich zuständigen Behörden. Derartige Änderungen kann widersprochen werden. Ein Widerspruch muss fristgerecht binnen einer Frist von einem Monat beim Veranstalter eingehen.

3. Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt.

4. Kontaktadresse bei Fragen:

Fragen können eingereicht werden an: Kontakt@Nihonbashi.de