いらっしゃいませ !

Willkommen liebe Händler und Aussteller!

Bereich – G – belegt

Bereich – B – belegt

Bereich – C – belegt

Bereich – D – belegt

Bereich – F – belegt

Bereich – I – belegt

Unserere Händler-Halle besticht durch natürliches Licht und Übersichtlichkeit. Unmittelbar nach dem Eingang folgt der lange Gang in welchem Händlerstände gleichmäßig auf beiden Seiten verteilt sind. Niemand wird hier in eine          ‚dunkle Ecke‘ gesteckt und muss Angst haben, nicht gefunden zu werden!

 
  1. Vergabe der Plätze erfolgt durch den Veranstalter.

  2. Der Aussteller zahlt 59 € zzgl. 19% MwSt. pro Quadratmeter fürs Wochenende. 1 Stuhl und 1 Aussteller-Ticket sind kostenlos mit enthalten.

  3. Nach Absprache mit dem Veranstalter kann je nach angebotene Ware, der qm2 Preis günstiger ausfallen.
  4. Tische können jeweils dazu gebucht werden für je 10,- (Maße nach Absprache)
  5. Weitere Stühle können für je 4.- dazu gebucht werden.
  6. Aussteller können Mitaussteller-Ticket für 10,00,- erwerben. 
  7. (Max 6 Mitaussteller-Tickets können pro Einheit erworben werden)
  8. Es sind die gesetzlichen arbeits- u. gewerberechtlichen Vorschriften, die Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.

  9. Werbung von Dritten am Stand oder generell Werbung außerhalb des Standes ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter erlaubt.

  10. Für den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung sorgt der Veranstalter.

  11. Für die Bewachung, Beaufsichtigung sowie Aufbau, Abbau des Standes und die Müllentsorgung sind allein die Aussteller/Innen verantwortlich. Diese haften auch für jeden Schaden, den sie selbst oder eine ihr zugehörige Person verursacht.

  12. Nach der Standzusage muss der angehängte Vertrag unterschrieben werden, erst danach ist der Standplatz reserviert und der Vertrag bindend.

  13. Die Standmiete ist bis 1 Monat vor Veranstaltung an den Veranstalter zu zahlen.

  14. Der Veranstalter hat das Hausrecht und seinen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können Veranstaltungsverbot, Strafanzeige und Regressansprüche zur Folge haben.

  15. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer/innen, welche durch Alkohol, Drogen und unangemessenes Verhalten Andere gefährden, von der Teilnahme auszuschließen.

  16. Zu- und Durchgänge, Ein- und Ausfahrten, etc. sind beim Auf- und Abbau der Stände sowie während der gesamten Veranstaltung frei zu halten.

  17. Fällt eine Veranstaltung aus, kann der Veranstalter, gleich aus welchen Gründen, nicht für Spesen und Kosten haftbar gemacht werden.

  18. Bei Rücktritt des Ausstellers bis spätestens 5 Wochen vor Messebeginn, sind 50 % der Standmiete an den Veranstalter zu zahlen. Bei Rücktritt nach diesem Termin, ist die volle Höhe des vereinbarten Mietpreises zu entrichten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.

  19. Aufbau der Stände beginnt am Freitag von 12:00-20:00 Uhr. Abbau der Stände Sonntag ab 19:00 Uhr. Ein Frühzeitiger Abbau ist ausschließlich nach Absprache möglich, jedoch nicht garantiert.

  20. Vertreter des Veranstalters sind diesem rechtlich gleichgestellt.

  21. Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltung zu fotografieren und zu filmen und das Material für Werbezwecke zu verwenden.
  22. Der:die Händler:in/Aussteller:in verpflichtet sich, keine gesetzeswidrigen, politischen oder in sonstiger Weise anstößigen Waren anzubieten. Ebenso wenig wie Zigaretten und Alkohol. Pornographisches, rassistisches oder gewalt-verherrlichendes Material ist demnach verboten und darf nicht angeboten werden.

  23. Der Verkauf von Ausstellungsmaterial/Waren, welche/s unter die Kategorie FSK 16 (teilweise oder vollkommene Nacktheit) sowie FSK 18 (Sexuelles, Blut und/oder Gewalt beinhaltend) fällt, ist untersagt. Filme und Dvds fallen nicht darunter, wenn das Cover diese Punkte nicht sichtbar Darstellen. Durch das Anbieter solcher Waren verpflichtet sich der:die Händler:in/Aussteller:in die Alterskontrolle durchweg ordnungsgemäß durchzuführen. Bei Fahrlässigkeit haftet der:die Händler:in/Aussteller:in selbst. Hinweisschilder auf solche Waren sind gestattet.

  24. Weiterhin gelten auch für verkaufte Waren die Waffenregeln der Veranstaltung. Demnach muss der:die Händler:in/Aussteller:in nach Verkauf einer unter den Ausschluss durch die Waffenregeln fallende Waffe die erworbene Waffe zum Waffencheck bringen. Dort erhält der:die Käufer:in ein Waffencheckdokument, mit dem er:sie sich die Waffe bei Verlassen der Veranstaltung abholen darf.

  25. Für Verlust oder Schäden jeglicher Art an den Waren haftet der:die Händler:in/Aussteller:in selbst. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für ausgestellte Ware und sichert keine Verkaufsgarantie zu. Verursacht der:die Händler:in/Aussteller:in Schäden, zum Beispiel an der Location oder dem Veranstaltungsequipment, wird diese:r haftbar gemacht. Zur Sicherung der Waren, der Location und des Veranstaltungsequipment ist jede:r Händler:in/Aussteller:in selbständig verpflichtet, Brandschutz-unterlagen gemäß dem Vertrag zu verwenden.

  26. Die Größe der angemieteten Stellfläche darf nicht überschritten werden. Der Standort der Stellfläche wird vom Veranstalter festgelegt und darf vom:von der Händler:in/Aussteller:in nicht verändert werden. Ausnahmen bzw. eine Erweiterung der Standfläche sind mit dem Händlerorganisator abzusprechen.

  27. Die GEMA und sonstige Gebühren durch Lizenzen am Stand sind von jedem:jeder Händler:in/Aussteller:in selbst zu tragen. Das Ausstellen sowie der Verkauf von Plagiaten, nicht-lizenzierter Ware oder anderweitigen Fälschungen sind untersagt. Es dürfen ausschließlich Waren angeboten werden, die einen eindeutigen Copyright-Vermerk des Inhabers der jeweiligen Nutzungsrechte besitzen bzw. von einem offiziell bekannten Distributor oder Verlag stammen. Bei einem Verkauf von Originalwaren OHNE Copyright-Vermerk oder dem Verdacht eines Verstoßes gegen die Lizenzbestimmungen ist der:die Händler:in/Aussteller:in dazu verpflichtet, den Gegenbeweis schriftlich vor Ort zu erbringen. Sollte dem zuwider gehandelt werden, kann es von Entfernung der Ware aus dem Verkauf bis hin zum Ausschluss von der Veranstaltung ohne jegliche Rückerstattung von Kosten durch den Veranstalter geahndet werden.
  28. Der:die Händler:in/Aussteller:in muss den Stand und benötigtes Equipment (z.B. Verteilerdosen für Stromversorgung) selbst stellen. Der Veranstalter stellt die Fläche zur Verfügung, Tische und Stühle können über das Anmeldeformular hinzugebucht werden. Dem:der Händler:in/Aussteller:in ist Dekoration in direkter Umgebung des Standes gestattet, solange sie nicht dauerhaft ist und die angrenzenden Händler:innen/Aussteller:innen nicht beeinträchtigt.
(1 Mitaussteller-Ticket ist immer mitenthalten)